Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-13, 31 U 134/16

31 U 134/16Tribunale superiore13 lug 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 134/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-13

Aktenzeichen: 31 U 134/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0713.31U134.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 31.03.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahrens wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.

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