15 W 31/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-14, 15 W 31/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-14, 15 W 31/17
15 W 31/17Tribunale superiore14 feb 2017
Regest
Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-14
Aktenzeichen: 15 W 31/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0214.15W31.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 59 Abs. 1, BGB § 2353
Leitsätze
Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.