Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-21, 25 W 268/16

25 W 268/16Tribunale superiore21 mar 2017

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 268/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-21

Aktenzeichen: 25 W 268/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0321.25W268.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 4. vom 10.03.2016 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss I der Rechtspflegerin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 05.02.2016 dahingehend abgeändert, dass

auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.07.2015 (I-10 U 38/14) und auf Grund des Urteils des Landgerichts Bielefeld vom 27.03.2014

von dem Kläger 152.967,31 EUR EUR

– einhundertzweiundfünfzigtausendneunhundertsiebenundsechzig Euro und einunddreißig Cent –

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.09.2015

an den Beklagten zu 4. zu erstatten sind.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 4. zu 1/3.

Es wird angeordnet, dass die Gebühr KV 1812 auf die Hälfte ermäßigt wird.

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