Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-21, 4 U 145/15

4 U 145/15Tribunale superiore21 nov 2017

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 145/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-21

Aktenzeichen: 4 U 145/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1121.4U145.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.09.2015 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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