Oberlandesgericht Hamm, 2017-11-28, 4 Ws 216/17

4 Ws 216/17Tribunale superiore28 nov 2017

Regest

Die Aktenvorlage nach § 121 Abs. 3 StPO meint die Vorlage der vollständigen Akten, in denen jedenfalls keine wesentliche Aktenteile fehlen.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 216/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-28

Aktenzeichen: 4 Ws 216/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1128.4WS216.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 121

Leitsätze

Die Aktenvorlage nach § 121 Abs. 3 StPO meint die Vorlage der vollständigen Akten, in denen jedenfalls keine wesentliche Aktenteile fehlen.

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wird angeordnet.

Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.