6 UF 95/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-12-18, 6 UF 95/17
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 95/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-18
Aktenzeichen: 6 UF 95/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:1218.6UF95.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Q Lebensversicherung AG vom 26.4.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Delbrück vom 7.4.2017 (Aktenzeichen 3 F 267/15) im Ausspruch über den Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. 51 ...) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 2,4045 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers.-Nr. 11 ...), bezogen auf den 30.9.2015, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Q Lebensversicherung AG (Vers.-Nr. M ...) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6.076,66 € nach Maßgabe der Teilungsanordnung in der Fassung vom 1.6.2015, bezogen auf den 30.9.2015, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Vers.-Nr. 11 ...) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,6749 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. 51 ...), bezogen auf den 30.9.2015, übertragen.
Die Anschlussbeschwerden des Antragsgegners vom 24.5.2017 und der Antragstellerin vom 19.6.2017 werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.049,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, C, beigeordnet.
III.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin H, Q, beigeordnet.
Er hat auf die Verfahrenskostenhilfe ab Oktober 2017 monatliche Raten von 50,00 € zu zahlen.
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