Oberlandesgericht Hamm, 2018-04-11, 30 Sch 2/18

30 Sch 2/18Tribunale superiore11 apr 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 30 Sch 2/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-11

Aktenzeichen: 30 Sch 2/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0411.30SCH2.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

I. Das aus den Schiedsrichtern VROLG a.D. V C, Vizepräsidenten des LSG a.D. W und RA Dr. N B bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen den Antragstellern als Schiedsbeklagten und dem Antragsgegner als Schiedskläger geführten Schiedsverfahren, an dem die Gemeinschaftspraxis Dr. E und Dr. X, Fachärzte für Augenheilkunde GbR, ...str. in P, die D Klinik GmbH, ...allee in P und die D Investment GbR, ...allee in P beteiligt waren, am 03.05.2017 in Essen folgenden Schiedsspruch:

  1. -3. …

  2. Der Kläger wird es unterlassen, zu behaupten, die Beklagten und/oder die weiteren Beteiligten hätten Vergütungen falsch oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

5.-8. …

II. Dieser Schiedsspruch wird hinsichtlich dessen Ziffer 4 für vollstreckbar erklärt.

III. Die Kosten des Vollstreckbarerklärungsverfahrens einschließlich der durch den Aufhebungsantrag entstandenen Kosten trägt der Antragsgegner.

IV. Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

V. Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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