Oberlandesgericht Hamm, 2018-07-12, 2 Ws 69/18

2 Ws 69/18Tribunale superiore12 lug 2018

Regest

Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen einer sog. Rockerkutte, die mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" versehen ist, nach dem Ver-einsgesetz in der seit dem 16.03.2017 geltenden (Neu-)Fassung.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 69/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 2 Ws 69/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0712.2WS69.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: VereinsG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2, § 9 Abs. 3

Leitsätze

Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins durch das Tragen einer sog. Rockerkutte, die mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen "Chapters" versehen ist, nach dem Ver-einsgesetz in der seit dem 16.03.2017 geltenden (Neu-)Fassung.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bochum vom 25.10.2017 – 47 Js 248/17 – wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten vor dem Landgericht Bochum – 1. große Strafkammer – eröffnet.

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