15 VA 30/18•Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-21, 15 VA 30/18
Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-21, 15 VA 30/18
15 VA 30/18Tribunale superiore21 ago 2018
Regest
Ein Recht auf Einsichtnahme in interne Geschäftsverteilungspläne einzelner Spruchkörper für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre setzt voraus, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Die in den §§ 21e Abs. 9, Abs. 7 GVG normierten Einsichtsrechte in die internen Geschäftsverteilungspläne einzelner Spruchkörper beziehen sich nur auf das laufende Geschäftsjahr.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 15 VA 30/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-21
Aktenzeichen: 15 VA 30/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0821.15VA30.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GVG § 21e Abs. 9, § 21g; EGGVG §§ 23 ff.,; § 29 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Leitsätze
Ein Recht auf Einsichtnahme in interne Geschäftsverteilungspläne einzelner Spruchkörper für bereits abgeschlossene Geschäftsjahre setzt voraus, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Die in den §§ 21e Abs. 9, Abs. 7 GVG normierten Einsichtsrechte in die internen Geschäftsverteilungspläne einzelner Spruchkörper beziehen sich nur auf das laufende Geschäftsjahr.
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG wird zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.