Oberlandesgericht Hamm, 2018-08-29, 13 UF 31/17

13 UF 31/17Tribunale superiore29 ago 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-29

Aktenzeichen: 13 UF 31/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2018:0829.13UF31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

A.

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 06.12.2016 verkün-dete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen (Az.: 110 F 24/16) unter Aufrechterhaltung aller übrigen Anordnungen ausschließlich im Ausspruch zu Ziffer 2., 4. Absatz zum Versorgungsausgleich bzgl. des Anrechts des Antragstellers bei der weiteren Beteiligten zu 5. teilweise ab-geändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Antragstel-lers bei der X AG (Pers.-Nr.: #####) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 377.882,46 € nach Maßgabe der Teilungsanordnung der X AG vom 31.07.2017, bezogen auf den 30.11.2015, übertragen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgeho-ben.

Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung der ersten Instanz.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

B.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.060,00 € festgesetzt.

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