20 U 37/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-15, 20 U 37/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-03-15, 20 U 37/18
20 U 37/18Tribunale superiore15 mar 2019
Regest
Für die Beurteilung der „medizinischen Notwendigkeit“ eines Rücktransports sind maßgeblich die seinerzeitigen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherungsnehmers oder der für diesen handelnden Personen. Wenn der Versicherer Schutz ablehnt und der Versicherungsnehmer das Ergebnis gebotener Erkundigungen beachtet, kann der Versicherer sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es auch noch andere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 37/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: 20 U 37/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0315.20U37.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Für die Beurteilung der „medizinischen Notwendigkeit“ eines Rücktransports sind maßgeblich die seinerzeitigen Erkenntnismöglichkeiten des Versicherungsnehmers oder der für diesen handelnden Personen. Wenn der Versicherer Schutz ablehnt und der Versicherungsnehmer das Ergebnis gebotener Erkundigungen beachtet, kann der Versicherer sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es auch noch andere Handlungsmöglichkeiten gegeben hätte.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08. Februar 2018 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.