Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-10, 32 SA 27/19

32 SA 27/19Tribunale superiore10 mag 2019

Regest

Im Falle einer mit einer unerlaubten Handlung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB begründeten Klage eines vom Abgaskanal betroffenen Käufers gegen den Hersteller liegt der Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO wahlweise dort, wo der Täter gehandelt hat, oder dort, wo der Rechtsguteingriff erfolgt und der Schaden entstanden ist. Dabei ist der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung sein Vermögen befunden hat. Wird ein Kaufpreis vom Käufer überwiesen oder mittels Lastschriftmandats von seinem Konto eingezogen, bewirkt der vom Käufer veranlasste Zahlungsvorgang die schädigende Vermögensminderung. Dann liegt der Erfolgsort dort, wo die Bank des Käufers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zulasten seines Kontos ausgeführt hat.

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 27/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-10

Aktenzeichen: 32 SA 27/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0510.32SA27.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 32, 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

Leitsätze

Im Falle einer mit einer unerlaubten Handlung gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 StGB, 826 BGB begründeten Klage eines vom Abgaskanal betroffenen Käufers gegen den Hersteller liegt der Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO wahlweise dort, wo der Täter gehandelt hat, oder dort, wo der Rechtsguteingriff erfolgt und der Schaden entstanden ist. Dabei ist der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung der Vermögensschädigung nicht schon deshalb am Wohnsitz des Geschädigten begründet, weil sich dort im Zeitpunkt der Vornahme der schädigenden Handlung sein Vermögen befunden hat. Wird ein Kaufpreis vom Käufer überwiesen oder mittels Lastschriftmandats von seinem Konto eingezogen, bewirkt der vom Käufer veranlasste Zahlungsvorgang die schädigende Vermögensminderung. Dann liegt der Erfolgsort dort, wo die Bank des Käufers dessen Anweisung zum Geldtransfer erhalten und zulasten seines Kontos ausgeführt hat.

Tenor

Örtlich zuständig ist das Landgericht Siegen.

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