Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 32/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 5 RVs 32/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0430.5RVS32.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: § 29a BtMG, § 27 StGB, § 261 StPO
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Überlassen einer Wohnung.
Tenor
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- Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
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- Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere als Jugendschöffengericht zuständige Abteilung des Amtsgerichts Gelsenkirchen zurückverwiesen.