Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 2 SAF 8/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 2 SAF 8/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0731.2SAF8.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 218, 225 FamFG, 51 VersAusglG
Leitsätze
Die durch die Abänderung des Versorgungsausgleichs bedingte wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers des verstorbenen Ehegatten führt nicht zu einer Rechtsbeeinträchtigung, die es gebieten würde, diesen zum Zwecke der Verteidigung seiner Rechte als Antragsgegner im Abänderungsverfahren anstelle des verstorbenen Ehegatten treten zu lassen.
Tenor
Der Senat lehnt eine Sachentscheidung ab.