Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 345/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 4 RBs 345/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1103.4RBS345.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StVO § 23 Abs. 1a
Leitsätze
Der Scanner eines Paketauslieferungsfahrers ist ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen (Alleinentscheidung des mitunterzeichnenden Einzelrichters).
Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen (Alleinentscheidung des mitunterzeichnenden Einzelrichters).
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).