Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 155/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-15
Aktenzeichen: 5 UF 155/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0415.5UF155.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Kostenentscheidung im Teil-Anerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lippstadt vom 27.8.2020 abgeändert:
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 19.000 € festgesetzt.