Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 14/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-07-09
Aktenzeichen: 7 U 14/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0709.7U14.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 42 Abs. 2 ZPO; § 26a StPO
Leitsätze
Ersichtlich querulatorische Befangenheitsanträge ohne sachlichen Kern können analog § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme durch die abgelehnten Richter einstimmig als unzulässig verworfen werden.
Tenor
Das Ablehnungsgesuch des Verfügungsbeklagten gegen die Unterzeichner, eingegangen am 06.07.2021, wird einstimmig als unzulässig verworfen.