Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 1 RVs 48/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 1 RVs 48/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0805.1RVS48.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO §§ 275 Abs. 2, 318
Leitsätze
Eine unzureichende richterliche Unterschrift unter einem amtsgerichtlichen Urteil führt wegen des daraus resultierenden Fehlens von Urteilsgründen zur von Amts wegen zu beachtenden Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.