Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 99+100/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 99+100/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0504.1VOLLZ.WS99.100.2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an die Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen des Landgerichts Arnsberg zurückverweisen.