Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 163/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 5 Ws 163/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0721.5WS163.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: GVG § 78b Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Zur Zuständigkeit der sog. Kleinen Strafvollstreckungskammer für Entscheidungen über die Reststrafenaussetzung zur Bewährung bei gleichzeitig angeordneter Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.