Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 96/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-03-06
Aktenzeichen: 7 U 96/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0306.7U96.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: § 823 Abs. 1 BGB; § 7 StVG
Leitsätze
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- Zum Nachweis des Unfallhergangs durch den Geschädigten nach § 286 ZPO.
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- Zum Nachweis einer Kollisionsabsprache durch den Schädiger/Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer nach § 286 ZPO (hier: trotz Bekanntschaft und Vorschäden nicht geführt).
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird der Beklagten Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.