Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 118/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-06-21
Aktenzeichen: 11 U 118/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0621.11U118.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Leitsätze
Aufgrund des Anpflanzens und Aufziehens von Straßenbäumen vor dem Grundstück des Geschädigten ist eine Kommune weder nach öffentlich-rechtlichen noch nach privatrechtlichen Maßstäben als Störer anzusehe, wenn ein Schaden durch von den Bäumen abbrechende Äste infolge eines von niemadem zu beherrschenden Naturereignisses eingtritt (Sturm mit der Windstärke 8 Beaufort).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.07.2022 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.