Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 6 Vollz 42/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-10-15
Aktenzeichen: 6 Vollz 42/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:1015.6VOLLZ42.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme des festgesetzten Gegenstandswertes - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.