Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 244/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 3 Ws 244/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0715.3WS244.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 62; StGB § 67c, StGB § 67d
Leitsätze
Eine (allein) auf allgemeine Verhältnismäßigkeitserwägungen gem. § 62 StGB gestützte Erledigungserklärung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet grds. aus und erscheint bestenfalls in seltenen Ausnahmefällen überhaupt denkbar, wenn das abgestufte System der §§ 67c, 67d StGB nicht hinreichend zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes greift.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht entkräftet werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.