Oberlandesgericht Köln, 1982-09-23, 1 U 13/82

1 U 13/82Tribunale superiore23 set 1982

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 1 U 13/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-09-23

Aktenzeichen: 1 U 13/82

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1982:0923.1U13.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. Dezember 1981 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Bonn - 11 0 251/81 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,-- DM nebst 11 3/4 % Zinsen seit dem 1. Juli 198o zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

Zur Durchführung des Nachverfahrens wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Von der Darstellting des Tatbestandes wird gemäß

§ 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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