Oberlandesgericht Köln, 1992-08-21, 6 U 66/92

6 U 66/92Tribunale superiore21 ago 1992

Regest

1. Der Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" für einen Rechtsprechungsreport ist im Hinblick auf seinen Bestandteil "aktuell" irreführend i.S. von § 3 UWG, wenn in der so bezeichneten Druckschrift 18 Entscheidungen veröffentlicht und/oder analysiert werden, von denen im Zeitpunkt des Erscheinens des Reportes (hier: Ausgabe November 1991) neun älter als 6 Monate und davon wiederum sechs älter als 9 Monate sind. 2. Zur Zulässigkeitsvoraussetzung der Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit).

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 6 U 66/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-08-21

Aktenzeichen: 6 U 66/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1992:0821.6U66.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: NJW-RR 93, 819

Leitsätze

  1. Der Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" für einen Rechtsprechungsreport ist im Hinblick auf seinen Bestandteil "aktuell" irreführend i.S. von § 3 UWG, wenn in der so bezeichneten Druckschrift 18 Entscheidungen veröffentlicht und/oder analysiert werden, von denen im Zeitpunkt des Erscheinens des Reportes (hier: Ausgabe November 1991) neun älter als 6 Monate und davon wiederum sechs älter als 9 Monate sind.

  2. Zur Zulässigkeitsvoraussetzung der Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit).

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 12. März 1992 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 0 6/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dieses Urteil des Landgerichts Köln wie folgt neu gefaßt wird:

Die einstweilige Verfügung vom 14. Januar 1992 wird dahin bestätigt, daß es die Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwi-derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen hat,

eine Druckschrift wie die nachstehend wiedergegebene Ausgabe 1/91 (November 1991) der "OLG Rechtsprechung aktuell" unter dem Titel "OLG Rechtsprechung aktuell" herauszugeben und zu verbreiten:

Die Ko-sten des Rechts-streits bei-der In-stan-zen wer-den der An-trags-geg-ne-rin auf-er-legt.

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