25 WF 142/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-07-25, 25 WF 142/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-07-25, 25 WF 142/95
25 WF 142/95Tribunale superiore25 lug 1995
Regest
PKH trotz Miteigentum an Grundstück Prozeßkostenhilfe darf nicht mit der Begründung verweigert werden, die Partei müsse ihr Grundvermögen zur Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits einsetzen, wenn es sich dabei um ihre Beteiligung als Miterbe in ungeteilter Erbengemeinschaft an einem Grundstücksbruchteil handelt, der zu Gunsten eines Dritten mit einem Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit belastet ist.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 142/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-07-25
Aktenzeichen: 25 WF 142/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0725.25WF142.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 114, 115
Leitsätze
PKH trotz Miteigentum an Grundstück
Prozeßkostenhilfe darf nicht mit der Begründung verweigert werden, die Partei müsse ihr Grundvermögen zur Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits einsetzen, wenn es sich dabei um ihre Beteiligung als Miterbe in ungeteilter Erbengemeinschaft an einem Grundstücksbruchteil handelt, der zu Gunsten eines Dritten mit einem Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit belastet ist.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 26. Juni 1995 - 10 F 30/95 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch der Antragstellerin an das Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth zurückverwiesen, das angewiesen wird, der Antragstellerin die von dieser nachgesuchte Prozeßkostenhilfe nicht mehr aus den Gründen des aufgehobenen Beschlusses zu versagen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.