Oberlandesgericht Köln, 1995-10-12, 16 WX 171/95

16 WX 171/95Tribunale superiore12 ott 1995

Regest

Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 171/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-10-12

Aktenzeichen: 16 WX 171/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1012.16WX171.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 21 ABS. 2, 29 ABS. 1

Leitsätze

Kann ein Rechtsmittel "zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts" eingelegt werden, so genügt ein Schriftsatz an das Gericht mit dem Zusatz "zu Protokoll des Rechtspflegers" dieser Form nicht. Die Erklärung muß vom Rechtspfleger selbst protokolliert, nicht nur an diesen adressiert sein.

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