Oberlandesgericht Köln, 1995-10-30, 16 WX 186/95

16 WX 186/95Tribunale superiore30 ott 1995

Regest

Geben Eltern ein Kind auf nicht absehbare Zeit in die Obhut einer Pflegefamilie, so begründen sie im Zweifel durch diesen Umstand den Kindeswohnsitz am Wohnort der Pflegefamilie, auch wenn ihr Sorgerecht in dieser Zeit fortbesteht. § 11 BGB steht der Begründung eines solchen gewillkürten Wohnsitzes nicht entgegen.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 186/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-10-30

Aktenzeichen: 16 WX 186/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1030.16WX186.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 11

Leitsätze

Geben Eltern ein Kind auf nicht absehbare Zeit in die Obhut einer Pflegefamilie, so begründen sie im Zweifel durch diesen Umstand den Kindeswohnsitz am Wohnort der Pflegefamilie, auch wenn ihr Sorgerecht in dieser Zeit fortbesteht. § 11 BGB steht der Begründung eines solchen gewillkürten Wohnsitzes nicht entgegen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.