16 WX 186/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-30, 16 WX 186/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-30, 16 WX 186/95
16 WX 186/95Tribunale superiore30 ott 1995
Regest
Geben Eltern ein Kind auf nicht absehbare Zeit in die Obhut einer Pflegefamilie, so begründen sie im Zweifel durch diesen Umstand den Kindeswohnsitz am Wohnort der Pflegefamilie, auch wenn ihr Sorgerecht in dieser Zeit fortbesteht. § 11 BGB steht der Begründung eines solchen gewillkürten Wohnsitzes nicht entgegen.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 186/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-10-30
Aktenzeichen: 16 WX 186/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1030.16WX186.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 11
Leitsätze
Geben Eltern ein Kind auf nicht absehbare Zeit in die Obhut einer Pflegefamilie, so begründen sie im Zweifel durch diesen Umstand den Kindeswohnsitz am Wohnort der Pflegefamilie, auch wenn ihr Sorgerecht in dieser Zeit fortbesteht. § 11 BGB steht der Begründung eines solchen gewillkürten Wohnsitzes nicht entgegen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.