Oberlandesgericht Köln, 1995-11-29, 16 Wx 185/95

16 Wx 185/95Tribunale superiore29 nov 1995

Regest

Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 185/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-11-29

Aktenzeichen: 16 Wx 185/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1129.16WX185.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 63 a, GG Art. 6 Abs. 5

Leitsätze

Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 29. September 1995 gegen den Beschluß der 4. Zivil- kammer des Landgerichts Bonn vom 8. September 1995 - 4 T 254/95 - wird als unzulässig verworfen.

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