Oberlandesgericht Köln, 1996-03-06, 27 U 101/95

27 U 101/95Tribunale superiore6 mar 1996

Regest

Zahlungen der GmbH aus Verbindlichkeiten einer GbR, deren Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der GmbH sind, sind als Entnahmen der Gesellschafter zu werten, wenn es an einem Rechtsgrund für die Zahlungen fehlt. Zu kapitalersetzenden Nutzungsüberlassungen, wenn das Mietverhältnis zwischen GmbH und GbR wegen Personengleichheit der Gesellschafter jederzeit aufgelöst werden kann.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 27 U 101/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-06

Aktenzeichen: 27 U 101/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0306.27U101.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: GmbHG §§ 30, 31

Leitsätze

Zahlungen der GmbH aus Verbindlichkeiten einer GbR, deren Gesellschafter zugleich Alleingesellschafter der GmbH sind, sind als Entnahmen der Gesellschafter zu werten, wenn es an einem Rechtsgrund für die Zahlungen fehlt. Zu kapitalersetzenden Nutzungsüberlassungen, wenn das Mietverhältnis zwischen GmbH und GbR wegen Personengleichheit der Gesellschafter jederzeit aufgelöst werden kann.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. November 1995 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 332/94 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.672,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.09.1994 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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