2 WX 19/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-26, 2 WX 19/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-26, 2 WX 19/96
2 WX 19/96Tribunale superiore26 giu 1996
Regest
FGG §§ 12, 15; ZPO § 412 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Ob im Anschluß an ein im Erbscheinsverfahren zur Echtheit der auf einem Testament befindlichen Unterschrift vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten weitere Gutachten einzuholen sind, hat das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Gericht, das sich aufgrund des bereits erstatteten Gutachtens eine positive Überzeugung gebildet hat, einen Antrag des Beteiligten auf Aktenversendung zum Zwecke der Einholung eines privaten Gegengutachtens ablehnt und in der Sache entscheidet.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 2 WX 19/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-26
Aktenzeichen: 2 WX 19/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0626.2WX19.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 12, 15; ZPO § 412 ABS. 1; STPO § 244 ABS. 4 SATZ 2
Leitsätze
FGG §§ 12, 15; ZPO § 412 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Ob im Anschluß an ein im Erbscheinsverfahren zur Echtheit der auf einem Testament befindlichen Unterschrift vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten weitere Gutachten einzuholen sind, hat das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Gericht, das sich aufgrund des bereits erstatteten Gutachtens eine positive Überzeugung gebildet hat, einen Antrag des Beteiligten auf Aktenversendung zum Zwecke der Einholung eines privaten Gegengutachtens ablehnt und in der Sache entscheidet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.