Oberlandesgericht Köln, 1997-02-13, 7 U 19/96

7 U 19/96Tribunale superiore13 feb 1997

Regest

Ein Anlagevermittler, der dem Steuerberater des Anlagers dafür Geld (Provision) verspricht, daß er die vermittelte Anlage dem Anleger empfiehlt, verstößt gegen das Gebot der Loyalität und begeht einen zur Nichtigkeit des Anlagevertrages führenden Treubruch.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 7 U 19/96 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-13

Aktenzeichen: 7 U 19/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0213.7U19.96.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: BGB § 278

Leitsätze

Ein Anlagevermittler, der dem Steuerberater des Anlagers dafür Geld (Provision) verspricht, daß er die vermittelte Anlage dem Anleger empfiehlt, verstößt gegen das Gebot der Loyalität und begeht einen zur Nichtigkeit des Anlagevertrages führenden Treubruch.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Juni 1995 - 27 O 276/93 - wird insoweit zurückgewiesen, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Kläger 292.260,26 DM nebst 4 % Zinsen aus 41.912,10 DM seit dem 15. April 1993 sowie von weiteren Zinsen in Höhe von 10 % aus 219.262,10 DM seit dem 16.8.1994 bis zum 30.11.1994 sowie 9 % Zinsen aus 219.262,10 DM seit dem 1.12.1994 und 5.234,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5.4.1995 zu zahlen.

Die Entscheidung über die Berufung im übrigen und über die Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 370.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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