Oberlandesgericht Köln, 1997-03-03, 12 U 152/96

12 U 152/96Tribunale superiore3 mar 1997

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 12 U 152/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-03-03

Aktenzeichen: 12 U 152/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0303.12U152.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.8.1996 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 13/96 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 6.500,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.