Oberlandesgericht Köln, 1997-03-05, 16 Wx 40/97

16 Wx 40/97Tribunale superiore5 mar 1997

Regest

Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 40/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-03-05

Aktenzeichen: 16 Wx 40/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0305.16WX40.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 15

Leitsätze

Im Beschwerdeverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die Beweisaufnahme und die persönliche Anhörung der Beteiligten dem Berichterstatter als beauftragten Richter übertragen werden, wenn der unmittelbare persönliche Eindruck von den angehörten Personen für die Entscheidung nicht von Bedeutung ist. Dies muß auch in der die Beweisaufnahme bewertenden Entscheidung des Spruchkörpers zum Ausdruck kommen.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Pflegemutter vom 17. Februar 1997 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Januar 1997 - 4 T 753/96 - wird zurückgewiesen.

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