16 Wx 224/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 Wx 224/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 Wx 224/97
16 Wx 224/97Tribunale superiore22 ago 1997
Regest
Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 224/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-08-22
Aktenzeichen: 16 Wx 224/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0822.16WX224.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1
Leitsätze
Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen vom 13. August 1997 wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 04. August 1997 - 6 T 369/97 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - zurückverwiesen.
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