4 WF 162/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-25, 4 WF 162/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-11-25, 4 WF 162/97
4 WF 162/97Tribunale superiore25 nov 1997
Regest
Die in einem Urteilstenor ausgeurteilte Verpflichtung des Schuldners zur Auskunftserteilung zur Berechnung des Zugewinns, die "abhängig" davon gemacht ist, daß der Gläubiger einen "eventuell erforderlichen" Kostenvorschuß bereitstellt, kann mit Rücksicht auf die mangelnde Bestimmtheit des Tenors nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 162/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-25
Aktenzeichen: 4 WF 162/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1125.4WF162.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: ZPO § 704
Leitsätze
Die in einem Urteilstenor ausgeurteilte Verpflichtung des Schuldners zur Auskunftserteilung zur Berechnung des Zugewinns, die "abhängig" davon gemacht ist, daß der Gläubiger einen "eventuell erforderlichen" Kostenvorschuß bereitstellt, kann mit Rücksicht auf die mangelnde Bestimmtheit des Tenors nicht Grundlage der Zwangsvollstreckung sein.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 7. 5. 1997 (30 F 276/97), mit welchem ihr Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner für den Fall der Weigerung zur Duldung der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Verkehrswert der Wohnung M. Str. 25 in S. sowie ihr Hilfsantrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner für den Fall der weiteren Nichtbeibringung eines Sachverständigengutachtens über den Verkehrswert der genannten Wohnung zurückgewiesen worden ist, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.