Oberlandesgericht Köln, 1998-02-27, 16 WX 30/98

16 WX 30/98Tribunale superiore27 feb 1998

Regest

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 16 WX 30/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0227.16WX30.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 28

Leitsätze

Sonderumlage nur nach entsprechendem Beschluß

WEG § 28 Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.