27 WF 35/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-29, 27 WF 35/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-06-29, 27 WF 35/98
27 WF 35/98Tribunale superiore29 giu 1998
Regest
Wer als Unterhaltsverpflichteter nur zu Teilleistungen des geschuldeten Unterhalts bereit ist, gibt durch sein Verhalten zur Einreichung der Klage hinsichtlich des vollen Unterhaltsanspruches Veranlassung i.S.d. § 93 ZPO. Die Beschränkung der Klage auf den streitigen Spitzenvertrag ist für den Gläubiger von geringem praktischen Nutzen, weil der Titel, den er sich mit einer solchen Klage verschaffen kann, nicht die Vollstreckung wegen des vollen Unterhaltsbetrages ermöglicht.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 35/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-06-29
Aktenzeichen: 27 WF 35/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0629.27WF35.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO § 93
Leitsätze
Wer als Unterhaltsverpflichteter nur zu Teilleistungen des geschuldeten Unterhalts bereit ist, gibt durch sein Verhalten zur Einreichung der Klage hinsichtlich des vollen Unterhaltsanspruches Veranlassung i.S.d. § 93 ZPO. Die Beschränkung der Klage auf den streitigen Spitzenvertrag ist für den Gläubiger von geringem praktischen Nutzen, weil der Titel, den er sich mit einer solchen Klage verschaffen kann, nicht die Vollstreckung wegen des vollen Unterhaltsbetrages ermöglicht.
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Schleiden zurückverwiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.