5 U 118/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-03, 5 U 118/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-03, 5 U 118/98
5 U 118/98Tribunale superiore3 feb 1999
Regest
Die wunschgemäße Durchführung einer Schönheitsoperation (hier: Korrektur abstehender Ohrmuscheln) stellt sich nicht (schon) deshalb als Behandlungsfehler dar, weil bei Anlegung eines objektiven Maßstabs ("Normalempfinden eines Durchschnittsmenschen") eine Korrektur des vom Patienten als störend empfundenen Zustands nicht angezeigt erscheint. Anderes kann gelten, wenn der Patient erkennbar unter einer psychischen Störung leidet, die Ursache für den Operationswunsch ist.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 5 U 118/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-03
Aktenzeichen: 5 U 118/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0203.5U118.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Die wunschgemäße Durchführung einer Schönheitsoperation (hier: Korrektur abstehender Ohrmuscheln) stellt sich nicht (schon) deshalb als Behandlungsfehler dar, weil bei Anlegung eines objektiven Maßstabs ("Normalempfinden eines Durchschnittsmenschen") eine Korrektur des vom Patienten als störend empfundenen Zustands nicht angezeigt erscheint. Anderes kann gelten, wenn der Patient erkennbar unter einer psychischen Störung leidet, die Ursache für den Operationswunsch ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. April 1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 160/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.