6 W 24/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 6 W 24/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 6 W 24/99
6 W 24/99Tribunale superiore13 apr 1999
Regest
Unlautere -weil herabsetzende- vergleichende Werbung kann auch durch Abbildung einer -angesichts des angeblich unübertroffenen Angebots des Werbenden- neidisch, niedergeschlagen und hilflos dargestellten Person betrieben werden.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 6 W 24/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-13
Aktenzeichen: 6 W 24/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0413.6W24.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 1
Leitsätze
Unlautere -weil herabsetzende- vergleichende Werbung kann auch durch Abbildung einer -angesichts des angeblich unübertroffenen Angebots des Werbenden- neidisch, niedergeschlagen und hilflos dargestellten Person betrieben werden.
Tenor
1.) Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Antragsgegnerin in teilweiser Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 11.3.1999 - 81 O 44/99 - bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zusätzlich untersagt, ihr Angebot für Telekommunikationsdienstleistungen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit der auf S.2 dieses Beschlusses wiedergegebenen Werbeanzeige zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
2.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.