16 WX 54/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-23, 16 WX 54/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-23, 16 WX 54/99
16 WX 54/99Tribunale superiore23 apr 1999
Regest
Kein allgemeiner Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht WEG § 20 Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 54/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-23
Aktenzeichen: 16 WX 54/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0423.16WX54.99.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 20
Leitsätze
Kein allgemeiner Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht
WEG § 20 Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.