Oberlandesgericht Köln, 1999-06-09, 16 Wx 46/99

16 Wx 46/99Tribunale superiore9 giu 1999

Regest

Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 46/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-06-09

Aktenzeichen: 16 Wx 46/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0609.16WX46.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 43; ZPO § 256

Leitsätze

Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 22.2.1999 gegen den Beschluß der 29.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.2.1999 - 29 T 239/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Verfahren der Rechtsbeschwerde beträgt 6.000,- DM.

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