16 Wx 46/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-09, 16 Wx 46/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-09, 16 Wx 46/99
16 Wx 46/99Tribunale superiore9 giu 1999
Regest
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 46/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-09
Aktenzeichen: 16 Wx 46/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0609.16WX46.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 43; ZPO § 256
Leitsätze
Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 22.2.1999 gegen den Beschluß der 29.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.2.1999 - 29 T 239/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren der Rechtsbeschwerde beträgt 6.000,- DM.
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