5 U 160/97•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-16, 5 U 160/97
Testo completo
Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-16
Aktenzeichen: 5 U 160/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0616.5U160.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung des Beklagten gegen das am 30. Juli 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 25 O 128/94 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 98% und der Beklagte zu 2% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Klägerin wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.