Oberlandesgericht Köln, 2000-01-20, 16 WX 187/99

16 WX 187/99Tribunale superiore20 gen 2000

Regest

Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der weiteren Beschwerde FGG § 56g Abs. 5 Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 5 S. 2 FGG nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat. Hierfür bedarf es der ausdrücklichen Zulassung. Das Schweigen zur Zulassung bedeutet Nichtzulassung. Das Rechtsbeschwerdegericht hat dies hinzunehmen, auch wenn der Fall seiner Meinung nach von grundsätzlicher Bedeutung wäre. 16 Wx 187/99 6 T 303/99 - LG Köln - 15 XVII R 142 - AG Leverkusen - OBERLANDESGERICHT KÖLN B E S C H L U S S In dem Betreuungsvergütungsverfahren betreffend pp. an dem beteiligt sind pp. hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch seine Mitglieder Dr. Schuschke, Jennissen und Dr. Ahn-Roth am 20.01.2000 -

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 187/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-20

Aktenzeichen: 16 WX 187/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0120.16WX187.99.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 56G ABS. 5

Leitsätze

Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der weiteren Beschwerde

FGG § 56g Abs. 5 Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 5 S. 2 FGG nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat. Hierfür bedarf es der ausdrücklichen Zulassung. Das Schweigen zur Zulassung bedeutet Nichtzulassung. Das Rechtsbeschwerdegericht hat dies hinzunehmen, auch wenn der Fall seiner Meinung nach von grundsätzlicher Bedeutung wäre.

16 Wx 187/99 6 T 303/99 - LG Köln - 15 XVII R 142 - AG Leverkusen -

OBERLANDESGERICHT KÖLN B E S C H L U S S

In dem Betreuungsvergütungsverfahren

betreffend pp.

an dem beteiligt sind

pp.

hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch seine Mitglieder Dr. Schuschke, Jennissen und Dr. Ahn-Roth

am 20.01.2000

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.11.1999 wird als unzulässig verworfen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.