Oberlandesgericht Köln, 2000-03-15, 5 U 140/99

5 U 140/99Tribunale superiore15 mar 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 140/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-03-15

Aktenzeichen: 5 U 140/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0315.5U140.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Mai 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 331/96 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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