Oberlandesgericht Köln, 2000-05-23, 9 U 161/98

9 U 161/98Tribunale superiore23 mag 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 9 U 161/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-23

Aktenzeichen: 9 U 161/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0523.9U161.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.06.1998 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 259/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen dürfen auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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