Oberlandesgericht Köln, 2000-06-07, 16 Wx 39/2000

16 Wx 39/2000Tribunale superiore7 giu 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 39/2000 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-06-07

Aktenzeichen: 16 Wx 39/2000

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0607.16WX39.2000.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01. Februar 2000 - 8 T 253/98 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 04. Dezember 1998 - 3 II 35/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet.

Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.