Oberlandesgericht Köln, 2000-08-30, 5 U 22/00

5 U 22/00Tribunale superiore30 ago 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 5 U 22/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-30

Aktenzeichen: 5 U 22/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0830.5U22.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Januar 2000 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 69/99 - ab-geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.

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