Oberlandesgericht Köln, 2000-12-21, 18 U 137/00

18 U 137/00Tribunale superiore21 dic 2000

Testo completo

Oberlandesgericht Köln — 18 U 137/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-12-21

Aktenzeichen: 18 U 137/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:1221.18U137.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9.5.2000 verkündete Urteil der 5.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln ( 85 O 198/99) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 293.649,57 DM nebst 5% Zinsen seit dem 21.8.1999 zu zahlen A) Zug um Zug gegen Rückabtretung der mit Vereinbarung vom 5.11.1996 abgetretenen Ansprüche, namentlich

  1. aus A.-Lebensversicherungs-Vertrag Nr. 8. (Invalidität 250.000,00 DM, Todesfall 50.000,00 DM), H.M. Lebensversicherungs-AG Vertrag Nr. 1. sowie Nr. 1. (Todesfall 175.000,00 DM, Erlebensfall 43.750,00 DM) A. Versicherungs-AG Vertrag Nr. GKR 4. (Todesfall 70.000,00 DM, Invalidität 140.000,00 DM)

Anspruch des Beklagten gegenüber der I.Ingenieurgesellschaft H. & Partner mbH auf Rückzahlung des gewährten Darlehens in Höhe von 75.648,00 DM nebst Zinsen.

B) weiterhin Zug um Zug gegen die Abgabe der unwiderruflichen Erklärung gegenüber dem Insolvenzverwalter der I.Ingenieurgesellschaft H. & Partner GmbH, dass die Klägerin und der Dritt-widerbeklagte zu 1) darin einwilligen, dass im Falle einer Auszahlung seitens des Insolvenzverwalters hinsichtlich der im Vertrag der Parteien vom 5.11.1996, dort Seite 6 und 7, genannten "Poolforderungen" der Beklagte zu einem Anteil von 33,8% zu beteiligen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten. Von den Kosten des Rechtsstreits im übrigen tragen die Klägerin 3%, der Beklagte 97%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 340.000 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringen. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen im Inland zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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